Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: II R 44/07
Keine Versicherungsteuer auf Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers

Entscheidung: VII R 9, 10/09
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Flugbenzin

Entscheidung: V R 18/08
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen

Entscheidung: VII R 39/08
BFH klärt Fragen zum steuerlichen Risiko bei Handel mit unversteuertem Mineralöl

Entscheidung: VI R 63/08
Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Entscheidung: VIII R 78/05
Finanzamt darf von einem Rechtsanwalt mandantenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form verlangen

Entscheidung: II R 63/08
Vergünstigung für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz entfällt, wenn die Steuer aus der Substanz des Betriebs gezahlt wird

Entscheidung: I R 15/09
Grenzgänger auf Dienstreisen

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Kanzleiprofil

  Die Sozietät hat ihre   Schwerpunkte im allgemeinen und speziellen Wirtschaftsrecht, insbesondere im   Wettbewerbsrecht, Marken- und Verlagsrecht und dem Recht der ausübenden Künstler.

Im Handelsrecht hat die Kanzlei sich spezialisiert auf AGB-;  Handelsvertreter-; Kauf- und Werkvertragsrecht.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung im Steuerrecht und Steuerstrafrecht  auf allen   Behördenebenen und/oder vor Gerichten (ausgenommen BGH - Zivilsachen).

Geboten wird insbesondere auch unterstützende Hilfe bei angeordneten Betriebsprüfungen und bei dem Erfordernis von Selbstanzeigen.  Diese Beratung und Vertretung   erfolgt in der Regel gemeinsam mit den laufend tätigen Beratern der Mandanten.

 


Firmenphilosophie

Ziel ist
  • die fachübergreifende Lösung.
    Durch Kombination von Recht- und Steuerberatung soll die jeweils vernünftigste Lösung der Aufgabenstellung erzielt werden.
  • Ermittlung des angestrebten Zieles und kein Klammern am geschilderten Sachverhalt, sondern dynamische Ermittlung des wirtschaftlichen, finanziellen und persönlichen Hintergrundes ; des Machbaren und rechtlich Vertretbaren;
  • Die Erarbeitung von den fachlichen Anforderungen gerecht werdenden Vorschlägen und Verteidigungsstrategien, die den Möglichkeiten des historischen Geschehens und der Aktenlage entspricht;
  • ausschließlich Entwicklung von rechtlich vertretbaren Vorschlägen. Totale Offenheit zu Chancen und Risiken im Beratungsgespräch;
  • Erarbeitung einer maßgeschneiderten, praktikablen Lösung zu dem Problemkreis der Mandanten mit Kreativität und Fachwissen