Dr. Schaefer-Drinhausen & Partner GbR

Rechtsanwalts- vereidigter Buchprüfer- und Steuerberatersozietät

aktuelle Urteile des Bundesfinanzhofs

Entscheidung: II R 44/07
Keine Versicherungsteuer auf Schadenszahlungen und Regulierungskosten eines Versicherungsnehmers

Entscheidung: VII R 9, 10/09
EuGH-Vorlage zur Besteuerung von Flugbenzin

Entscheidung: V R 18/08
EuGH-Vorlage zur Umsatzsteuer beim Verkauf zahlungsgestörter Darlehensforderungen

Entscheidung: VII R 39/08
BFH klärt Fragen zum steuerlichen Risiko bei Handel mit unversteuertem Mineralöl

Entscheidung: VI R 63/08
Studiengebühren sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Entscheidung: VIII R 78/05
Finanzamt darf von einem Rechtsanwalt mandantenbezogene Unterlagen in neutralisierter Form verlangen

Entscheidung: II R 63/08
Vergünstigung für Betriebsvermögen nach dem Erbschaftsteuergesetz entfällt, wenn die Steuer aus der Substanz des Betriebs gezahlt wird

Entscheidung: I R 15/09
Grenzgänger auf Dienstreisen

Wenn die Steuerfahndung morgens klingelt PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Schaefer-Drinhausen   

Wenn das Finanzamt den Verdacht hat, betrogen zu werden, schickt es die Steuerfahnder.   Das Finanzamt hat viele Quellen, aus denen sich ein Verdacht falscher Angaben in der Steuererklärung ergeben kann.

Mit so genannten Plausibilitätsprüfungen wird jede Steurerklärung überprüft. Der Veranlagungsbeamte achtet beim Bearbeiten der Steuerklärung darauf, ob die Angaben wirklich einen Sinn ergeben und ob Angaben - z.B. Kilometerangaben bei Fahrten mit dem Pkw- zutreffend sind.   Steuerfahnder ermitteln kleine Online-Gewinne.

Mit   Spezial-Software X Pider" durchforstet die Finanzverwaltung Plattformen wie Ebay nach Onlinehändlern, die hohe Umsätze, viele Bewertungen und Verkäufe haben. Nach den Geschäftsbedingungen von "eBay" können   z.B. personenbezogene Daten, Äußerungen in den eBay-Cafes, Zeit, Art, Dauer, Inhalt oder Häufigkeit der Nutzung gespeichert werden. Finden die Fahnder eine Häufung von Verkäufen, verfolgen sie die Spur weiter. Der Klarname hinter der E-Mail-Adresse wird ermittelt. Dann prüfen die Ermittler die Steuerakte beim zuständigen Finanzamt.

 

Banken müssen die Finanzbehörden über eingereichte Freistellungsaufträge informieren. Gespeichert werden diese Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Daten, die nicht beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind, holt sich das Finanzamt von der Schufa: Dort sind die Kontonummern gespeichert. Theoretisch können Finanzbeamte hierüber alle Konten und Depots ausfindig machen. Auch ein Konto oder Depot in den USA ist vor dem Finanzamt nicht sicher. Denn die Amerikaner versorgen die Finanzbehörden mit Kontrollmitteilungen.

Ergibt sich ein Verdacht, erscheinen die Steuerfahnder in der Regel überraschend und meist am frühen Morgen. Vor der Tür steht der Fahnder mit einem Durchsuchungs- beschluss. Wer die Tür nicht öffnet, in der Hoffnung, die Fahnder würden wieder verschwinden, irrt sich. Nach dem Durchsuchungsbeschluss können die Steuerfahnder - und zwar gleichzeitig - Wohnungen, Büro und Betrieb , Keller, Garagen, Fahrzeuge aufbrechen und   alle Unterlagen mitnehmen, die als Beweismittel für eine Steuerhinterziehung relevant sein können.

Die Stärke der Steuerfahnder liegt in der Schockwirkung, die selbst den trifft, der sich nichts vorzuwerfen hat.

Steuerfahnder durchwühlen nicht nur   Schränke, Tresore, Schubladen, Aktentaschen, Brieftaschen oder Handtaschen. Es wird kein Intimbereich ausgeklammert. Steuerfahnder sind nicht zimperlich. Kleidung, Betten, Bücher, Vorräte   oder andere mögliche Verstecke werden durchwühlt und auf Hinweise für eine Straftat durchsucht. Die körperliche Durchsuchung ist gleichfalls zulässig. Auch hier gilt: Werden Behältnisse nicht freiwillig geöffnet, werden sie   gewaltsam aufgebrochen.

Auch wenn die Beschlagnahme der EDV (Software und Datenbestände), die Sicherstellung von Akten Unterlagen über aktuelle Geschäfte , die Arrestierung des Vermögen oder von Vermögensteilen die Grenze des Erträglichen zu sprengen scheint, ist trotz Empörung, Angst und Stress besonnenes und kontrolliertes Verhalten äußerst wichtig. Insbesondere sollten keine Kommentare über die Unangemessenheit der Maßnahme, Beschimpfungen über die Beamten, das Finanzamt oder den Staat erfolgen. Den Fahndern sollte höflich und ohne Aggression gegenüber getreten werden, wenn es auch noch so schwer fällt.   

Auf keinen Fall sollten Aussagen zur Sache gemacht und Unterlagen ohne vorherige Konsultation des Strafverteidigers freiwillig herausgegeben werden. Es empfiehlt sich,eine entsprechende Anweisung auch an die Mitarbeiter zu geben.Während der Durchsuchung kann die Tragweite von Aussagen in aller Regel nicht zutreffend beurteilt werden. Aber alle Äußerungen stehen später in den Akten.

Beschuldigten steht die Beiziehung eines Rechtsanwalt zu. Steuerstrafsachen sind

schon wegen der sich ständig ändernden Gesetzeslage - häufig nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich schwierig und bedürfen einer kundigen Bewertung. Deshalb sollte so frühzeitig wie möglich ein Anwalt beauftragt werden, um den Schaden   so gering wie möglich zu halten.