RA Dr. Schaefer-Drinhausen

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht - vereidigter Buchprüfer

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Erbschaft

Schuldenfalle Erbschaft

Erben macht reich, sollte man meinen. Doch Vorsicht ist geboten. Denn auch Schulden werden vererbt. Zu den vererbbaren Schulden zählen neben den normalen Verbindlichkeiten wie Bankdarlehen, Hypothekschulden, Abzahlungskredite und Kontoüberziehung Miet- und Steuerschulden auch Erbfallschulden, also Kosten der Bestattung, Erbschaftsteuer, Unterhaltsansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche. Da kurz nach dem Todesfall im Regelfall noch nicht erkennbar sei, ob mehr Schulden als Vermögensgegenstände hinterlassen wurden, muss zunächst alles vermieden werden, was später als Annahme der Erbschaft gewertet werden könnte, z. B. das Entgegennehmen von Gegenständen der Erbschaft und das Beantragen eines Erbscheins. Denn: Wer eine Erbschaft annimmt, kann sie später möglicherweise nicht wieder zurückweisen und bleibt damit gegebenenfalls auf Schulden sitzen.

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