RA Dr. Schaefer-Drinhausen

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Mehrwertsteuer

Steuervorteile bei Solaranlagen

Immer mehr Eigentümer lassen sich eine Fotovoltaik Anlage auf dem  Dach ihres Privathauses installieren. Der Betrieb dieser Anlage muss dem Finanzamt angezeigt werden. Das gilt selbst dann, wenn die Immobilie von dem Eigentümer und seiner Familie nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Auf die Anzeige beim Finanzamt erhält der Eigenheimbesitzer einen Fragebogen zur  “ Betriebseröffnung“, denn mit der Installation einer Solarstromanlage wird der Betreiber steuerlich als Gewerbetreibender behandelt, weil der  erzeugte Strom in das Netz des Stromanbieters eingespeist und damit verkauft wird. Ob neben der Anzeige des Beginns des Betriebs der Anlage darüber hinaus eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, hängt von der Größe der Solarzellenfläche ab. Ist die Fläche kleiner als 30 m², ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nicht erforderlich…. Continue Reading →

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