RA Dr. Schaefer-Drinhausen

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht - vereidigter Buchprüfer

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Betriebseinnahme

Teure Geschenke

Geschenke erhalten die Freundschaft. Das stimmt jedenfalls dann, wenn das Geschenk klein ist und im privaten Bereich erfolgt. Denn Privatpersonen empfangen Geschenke grundsätzlich steuerfrei, während ein Unternehmer den Wert eines Geschenkes in der Regel als Betriebseinnahme verbuchen muß, es sei denn der Wert des Geschenks beträgt höchstens 10 € incl. Mehrwertsteuer oder der Schenker hat sein Geschenk bereits pauschal versteuert. Anders ist es allerdings, wenn es sich um größere Geschenke handelt. Große Geschenke können eine Steuerpflicht auslösen. Das gilt sogar bei Zuwendungen an den Ehepartner bei Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto. Der BFH hat jüngst entschieden, dass Einzahlungen auf ein Gemeinschaftskonto als freigebige Zuwendung an den anderen Ehepartner gelten und der Schenkungssteuer unterliegen, wenn der andere Ehepartner tatsächlich und rechtlich frei… Continue Reading →

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