Ins Visier der Steuerfahnder können Steuerpflichtige aus verschiedenen Gründen schnell geraten. Aber auch wir kein Gewerbe betreibt, sondern über Verkaufsplattformen wie Amazon, EBay oder Kleinanzeigenmärkte private Verkäufe anbietet, kann schnell für das Finanzamt auffällig werden. Wird die Grenze zum gewerblichen Handel überschritten, besteht.Steuerpflicht,und zwar sowohl in einkommensteuerlicher wie auch in gewerbesteuerlicher und umssatzsteuerlicher Hinsicht. Nach Meinung der Steuerfahnder grassiert gerade im Online-Handel der Steuerbetrug, weil der Internethandel die einfachste Möglichkeit bietet, Waren zu verkaufen und die Erlöse schwarz zu kassieren. Bei Verkäufen über Auktionsplattformen im Internet oder Zeitungsanzeigen wird auffällig, wer in großem Umfang Waren kauft (neu oder gebraucht), um sie in kurzem zeitlichen Abstand wieder zu verkaufen. Dann kann eine Betätigung gegeben sein, die selbständig und nachhaltig ist und… Continue Reading →
© 2024 RA Dr. Schaefer-Drinhausen
Neueste Kommentare