Oft sind die Eltern mit dem Lebenswandel ihrer Abkömmlinge nicht einverstanden. Bei Beitritt eines Kindes in eine Sekte sind Sie bestrebt, das Vermögen, welches ihr Kind erben wird, dem Zugriff der Sekte zu entziehen. Denn das Vermögen der Mitglieder muss der Sekte überlassen werden. Deshalb sind erbberechtigte Kinder für Sekten bzw. sektenähnliche Vereinigungen bevorzugte Mitglieder. Eltern überlegen dann, wegen des Beitritt eines Abkömmlings in eine Sekte, das betreffende Kind zu enterben oder doch mindestens den Erbteil durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung zu beschränken. Indessen ist ein Schutz des Vermögens des Kindes über diesen Weg nur in eingeschränktem Umfang möglich. Denn nahen Angehörigen steht immer ein Anteil am Nachlass zu. Werden Kinder enterbt, können sie den sogenannten Pflichtteil von den Erben… Continue Reading →
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