RA Dr. Schaefer-Drinhausen

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht - vereidigter Buchprüfer

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Verjährungsfrist

Schwarzgeld im Erbe

Auch das Erben hat mitunter seine Tücken. Oft genug stellt der Erbe fest, dass sich im Nachlass noch nicht versteuerte Vermögensteile, insbesondere Schwarzgeld auf Nummern- oder Pseudokonten im Erbe befinden. Oft genug ist die Verjährung noch nicht eingetreten. Nach dem Steuerstrafgesetz verjährt eine Steuerhinterziehung nach fünf Jahren, bei gewerblicher Steuerhinterziehung sogar erst im zehn Jahren. Wenn die Erbschaft mehreren Personen anfällt, treffen oft gegensätzliche Interessen und Vorstellungen bezüglich der Behandlung der Schwarzgelder aufeinander. Wenn die Erben sich korrekt verhalten, muss dem Finanzamt das unversteuerte Vermögen zur Nachversteuerung angemeldet werden. Diese Anzeigepflicht gilt nicht nur für Erben, sondern auch für Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter. Anzuzeigen ist jede Kenntnis von einer Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit einer Steuererklärung. Alle weiteren Schritte sollten gemeinsam geplant und… Continue Reading →

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