Häufig bekommt die Steuerverwaltung anonyme Anzeigen oder Hinweise über Steuerverfehlungen von rachsüchtigen Verwandten oder Kollegen. Auch die Auswertung der

Steuererklärung des Verdächtigen bietet Anhaltspunkte. Sie kann zeigen, ob alle Angaben stimmen und die angegebenen Aufwendungen mit den Einnahmen übereinstimmen. Auch aus Scheidungsverfahren kommen Hinweise,              wenn z.B. einer der Ehepartner vom geheimen Schweizer Konto berichtet.

Ergibt sich aus einem Hinweis ein Verdacht auf Steuerhinterziehung, ist das der Anlass für den Einsatz der Steuerfahndung. Steuerfahnder arbeiten mit einigen Tricks, um Steuerhinterzieher zu überführen.

Überraschung und Überrumpelung spielen eine wichtige Rolle bei den Fahndern. Nicht selten steht deshalb am Anfang eine Durchsuchung. Die Fahnder verlangen Herausgabe der Ordner

mit Belegen, Einblick in den Computer, Kontoauszüge. Vor allem PCs und Laptop interessieren die Beamten. Wird das Passwort nicht verraten, nehmen die Fahnder den Computer mit.

Die Passwörter von Computern kann die Fahndung knacken. Nur ein paar Stunden dauert das. Trotzdem, die Beweise sind oft schnell gefunden. Es muss nicht so offenkundig sein wie bei dem Bahnhofskiosk, wo zwei Buchhaltungsprogramme auf demselben PC entdeckt wurden: Ein Programm für das Finanzamt, eins für die tatsächlichen Einnahmen. Trotzdem, die Beweise sind oft schnell gefunden. Wenn der Steuerpflichtige nicht alles liefert, wühlen die Fahnder selbst. Auch vor körperlichen Untersuchungen wird nicht zurückgeschreckt.

Der Betroffene wird eingehend um Mitwirkung und Auskünfte ersucht. Aber kein Steuerpflichtiger muss sich selbst beschuldigen. Er kann also Auskünfte verweigern, jedenfalls, wenn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist. Dann ruht auch die Pflicht, Steuererklärungen für die Zeiträume abzugeben, die in dem Verfahren betroffen sind.

Ein weiterer Trick ist der Rollentausch der Fahnder. Der eine ist aggressiv, der andere höflich und verständnisvoll. Hierbei besteht die Gefahr, dass dem freundlichen Fahnder Informationen preisgegeben werden, die gegen den Steuerpflichtigen verwendet werden können. Denn jede unbedachte Äußerung kann schädlich sein. Anrufe zum Steuerberater und Rechtsanwalt sind erlaubt. Hiervon sollte der Steuerpflichtige unbedingt Gebrauch machen Auch sollten ohne Rücksprache mit dem Anwalt keine Gegenstände freiwillig herausgegeben werden.

Der weitere Ablauf ist wie folgt:

Soweit nicht wegen der Schwere der Hinterziehungstat ein förmliches Gerichtsverfahren erforderlich wird, beantragt die Steuerfahndung den Erlass eines Strafbefehls oder Einstellung nach § 153 a StPO.

Bei Antrag auf Erlass eines Strafbefehls erfolgt die Strafzumessung nach der individuellen  Schuld. In der Praxis haben sich Strafmaßtabellen herausgebildet, in denen die Strafzumessung in Abhängigkeit von der Höhe der hinterzogenen Steuern steht. Die Strafmaßtabellen bieten nur einen groben Anhaltspunkt  denn das Strafmaß muss individuell unter Zugrundelegung der Schuld ermittelt werden.

Bei der Hinterziehung von beispielsweise 10.000 € werden nach der Strafmaßtabelle der OFD Köln/ Düsseldorf 80 Tagessätze angesetzt. Grob geschätzt wird zur Ermittlung des Tagessatzes das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt und mit der Anzahl der verwirkten Tage multipliziert. Die Strafe wird dann unter Berücksichtigung strafschärfender und strafmildernder Umstände festgesetzt