RA Dr. Schaefer-Drinhausen

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht - vereidigter Buchprüfer

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Schwarzgeldvermögen

Selbstanzeige und Steuergeheimnis

Noch nie wurde von so vielen Prominente in den Medien berichtet, die Selbstanzeigen erstattet haben, obwohl man annehmen könnte, dass Selbstanzeigen von den Finanzbehörden und gegebenenfalls der Staatsanwaltschaft geheim gehalten werden. Denn die gesetzliche Regelung des Steuergeheimnisses soll sicherstellen, dass die im Besteuerungsverfahren der  Finanzbehörde offenbarten Verhältnisse des Steuerpflichtigen nicht an Dritte weitergegeben werden. Das gilt auch für Informationen im Rahmen von Selbstanzeigen.  Immer nachhaltiger erreichen deshalb die Berater Nachfragen von besorgten Mandanten, ob noch sichergestellt ist, dass eine Selbstanzeige anonym bleibt. Da eine Verletzung des Steuergeheimnisses für Amtsträger strafbar ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Finanzbehörden und auch die etwa eingeschaltete Staatsanwaltschaft das Steuergeheimnis gewissenhaft und peinlich genau wahren. Denn neben der Strafbarkeit eines Geheimnisverrats nach dem Strafgesetzbuch… Continue Reading →

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