RA Dr. Schaefer-Drinhausen

Rechtsanwalt - Fachanwalt für Steuerrecht - vereidigter Buchprüfer

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Familienrecht

Familienkassen als Strafverfolgungsbehörde

Die Familienkassen können strafrechtliche Ermittlungsverfahren durchführen, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Überzahlung von Kindergeld vorliegt. Sie haben damit die gleichen Rechte und Pflichten wie die Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung im Steuerstrafverfahren. Die Möglichkeiten, etwaigen Missbrauch von Kindergeldzahlungen aufzudecken, werden ab Januar 2009 deutlich größer. Bis zum 31. Dezember 2008 schickt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jedem der 82 Millionen Deutschen ein persönliches Mitteilungsschreiben, in dem seine individuelle Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) und die gespeicherten Eckdaten mitgeteilt werden. Gespeichert werden Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. Mit der neuen Nummer sollen Steuerhinterziehungen und Sozialmissbrauch verhindert werden. Nach dem Finanzverwaltungsgesetz ist das BZSt auch zuständig für die Durchführung… Continue Reading →

Probleme beim Zugewinn

Im Falle der Scheidung kann eine dem Kind geschenkten Immobilie beim Zugewinnausgleichsanspruch Probleme machen. Beispiel:                   Der Vater stellt seinem Sohn und seiner Ehefrau die erforderlichen Finanzierungsmittel für den Bau eines Einfamilienhauses dadurch zur Verfügung, dass er Überweisungen der Rechnungen der Bauhandwerker an die Eheleute ausführt. Die kinderlose Ehe wird nach zehn Jahren geschieden und die Ehepartner streiten um den Zugewinn. Die Schwiegertochter verlangt als Ausgleich den Wert der Hälfte des gemeinsamen Grundstücks. Sehr häufig wurde in der Vergangenheit darüber gestritten, ob die Leistung des Vaters als Schenkung nur an das eigene Kind, oder an das Schwiegerkind oder an beide hälftig geleistet wurde. In solchen Fällen hat das Kind überwiegend die Auffassung vertreten, dass die Übertragung des Grundstücks seinem Anfangsvermögen… Continue Reading →

Berliner Testament – Steuerfalle (gegenseitige Erbeinsetzung)

Eine noch immer sehr häufige Testamentsgestaltung lautet: „ Der Überlebende von uns beiden erbt das gesamte Vermögen des Erstversterbenden. Nach dem Tode des Längstlebenden erben unsere Kinder zu gleichen Teilen“ Haben die Ehegatten zwei Kinder, erben diese aufgrund dieses sogenannten „Berliner Testaments“ nach dem Tod des erstversterbenden Ehemanns nichts, sie erben erst mit dem Tod des letzten Elternteils. Der Sinn dieser Testamentsgestaltung ist in aller Regel, den überlebenden Ehegatte vor wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewahren, wenn auf die Kinder bereits mit dem Tod des Erstversterbenden wesentliche Teile des Vermögens übergehen. Dann wird das „Berliner Testament “ oft noch mit einer Pflichtteilsklausel versehen, womit dieses Ziel abgesichert werden soll. Dann enthält das Testament die Klausel: „ Sollte eines unserer Kinder nach dem… Continue Reading →

Testamentvollstrecker – unbeliebter Verwalter

Wenn der Erblasser Sorge hat, dass sein gesetzlicher Erbe verschwenderisch alles zum Fenster hinauswirft und jeden EURO auf den Kopf haut, bleibt zum Schutz des Vermögens nur der Ausweg einen Testamentsvollstrecker zu ernennen. Trotzdem gibt es kaum Erben, die den Testamentsvollstrecker lieben, obwohl nur über diesen Weg der Erblasser über seinen Tod hinaus den Lebensunterhalt seines gesetzlichen Erben sichern und Gläubiger davon abgehalten kann, auf den Nachlass zu zugreifen. Auch in vielen anderen Fällen erscheint die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers  trotz der natürlichen Ablehnung der Erben ratsam. Das gilt insbesondere, wenn der Nachlass, insbesondere ein größeres Unternehmen, über längere Zeit als Einheit zusammengehalten werden soll und/oder der Erbe nicht die Eignung für die Verwaltung des Nachlasses hat. Oft ist das Motiv… Continue Reading →

Patchworkfamilie und Erbe

Etwa 200 000 Paare lassen sich allein in Deutschland jedes Jahr scheiden.Das gesetzliche Erbrecht der Ehegatten besteht nicht mehr, wenn die Ehe vor dem Tode des einen Ehegatten rechtskräftig geschieden oder aufgehoben wurde oder die Scheidung entweder beantragt oder ihr zugestimmt wurde.Finden die Ehegatten nun neue Partner, entstehen neue Familien mit alten und neuen Kindern.Für diese sog. „Patchwork- Familie“ kommt es zu verschiedenen rechtlichen, praktischen und persönlichenSchwierigkeiten mit viel Regelungsbedarf im Erbfall.Beispiel:     Ein früherer Ehepartner ist in zweiter Ehe verheiratet und bringt Kinder aus erster Ehe in die zweite Ehe mit.     Auch die neue Ehefrau hat ein Kind.     Die Eheleute bekommen noch ein gemeinsames Kind. Wenn z.B. die neue Ehefrau verstirbt, erbt der zweite Mann nach der… Continue Reading →

Schuldenfalle Erbschaft

Erben macht reich, sollte man meinen. Doch Vorsicht ist geboten. Denn auch Schulden werden vererbt. Zu den vererbbaren Schulden zählen neben den normalen Verbindlichkeiten wie Bankdarlehen, Hypothekschulden, Abzahlungskredite und Kontoüberziehung Miet- und Steuerschulden auch Erbfallschulden, also Kosten der Bestattung, Erbschaftsteuer, Unterhaltsansprüche, Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche. Da kurz nach dem Todesfall im Regelfall noch nicht erkennbar sei, ob mehr Schulden als Vermögensgegenstände hinterlassen wurden, muss zunächst alles vermieden werden, was später als Annahme der Erbschaft gewertet werden könnte, z. B. das Entgegennehmen von Gegenständen der Erbschaft und das Beantragen eines Erbscheins. Denn: Wer eine Erbschaft annimmt, kann sie später möglicherweise nicht wieder zurückweisen und bleibt damit gegebenenfalls auf Schulden sitzen.

Gesetzliche Erbfolge: Das Blut zählt.

Wenn kein Testament oder ein Erbvertrag des Erblassers besteht, bestimmt das Gesetz, wer den Nachlass erbt. Es erben grundsätzlich nur blutsverwandte Angehörige. Ausnahme: adoptierte Personen und EhepartnerGesetzlicher Erbe ist auch, wer zum Zeitpunkt des Erbfalles noch nicht geboren, aber bereits gezeugt ist. Die Erbfolge erfolgt nach  „Ordnungen“. Erben einer vorgehenden Ordnung schließen solche entfernterer Ordnungen von der Erbfolge aus. Erben der ersten Ordnung sind die  blutsverwandten Abkömmlinge – also Kinder, Enkel und Urenkel.Erben der zweiten Ordnung sind die  Eltern des Erblassers und deren Nachkommen, zum Beispiel Geschwister, Neffen und Nichten.Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen. Die Verteilung des Erbes unter den gesetzlichen Erben innerhalb einer Ordnung erfolgt nach Stämmen.Innerhalb einer Ordnung schließt der erste lebende Erbe seine… Continue Reading →

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