Es ist bei vielen Steuerpflichtigen weitgehend unklar, wie die strafrechtliche Verfolgbarkeit einer Steuerhinterziehung verjährt und innerhalb welcher Zeiträume, die hinterzogenen Steuern noch festgesetzt werden können. Denn es bestehen grundsätzlich unterschiedliche strafrechtliche und steuerrechtliche Verjährungsfristen.Im Besteuerungsverfahren beträgt die Verjährungsfrist bei Vorliegen einer Steuerstraftat zehn Jahre. Die Steuern müssen – nach entsprechender Festsetzung – für diesen Zeitraum nachgezahlt werden. Nach Ablauf der Festsetzungsfrist ist eine Steuerfestsetzung nicht mehr zulässig. Auch Änderungsbescheide dürfen nicht mehr erlassen werden. Die strafrechtliche Verjährung beträgt dagegen im Regelfall 5 Jahre. Auf 10 Jahre verlängert sich die Verjährungsfrist im Fall einer Hinterziehung im großen Ausmaß oder gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung Beispiel: Liegt die Steuerhinterziehung acht Jahre zurück und liegt kein großes Ausmaß der Hinterziehung vor, ist die Strafverfolgungsfrist im Regelfall… Continue Reading →
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